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Schwachstelle: Home-Office

|   Versicherung

Home-Office ist gerade in Corona-Zeiten das Gebot der Stunde. Unter dem Gesichtspunkt der IT-Sicherheit begründet die Arbeit im Home-Office allerdings auch erhöhte Risiken. In vielen Fällen kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die Heimnetzwerke der Mitarbeiter nicht denselben Sicherheitsstandard bieten wie das Unternehmensnetzwerk.

Viele Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter zudem private Geräte verwenden, vom privaten Notebook bis hin zu privaten Netzwerkdruckern. Dazu kommt, dass immer mehr in Privathaushalten eingesetzte Alltagsgegenstände softwaregesteuert und mit dem Internet verbunden sind. Dadurch entstehen zusätzliche Angriffssektoren, wenn derartige Geräte in denselben Netzwerken eingesetzt werden wie die mobilen Arbeitsgeräte. Es besteht die Gefahr, dass Cyberkriminelle die Schwächen von Heimnetzwerken gerade in der aktuellen Situation vermehrt und gezielt ausnutzen, um in Unternehmensnetzwerke zu gelangen und dort personen- und/oder unternehmensbezogene Daten abzugreifen oder in Erpressungsabsicht zu verschlüsseln.

Die volkswirtschaftlichen Schäden und Kosten von Cyberkriminalität belaufen sich inzwischen auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr. Betroffen auch: fast die Hälfte aller privaten Internetnutzer. Immer mehr Versicherer bieten deshalb sogenannte Cyberversicherungen an.

Sie sollen im Schadensfall Vermögensverluste durch Daten- oder Identitätsdiebstahl absichern, Daten retten und Verluste bei Internetein- oder -verkäufen übernehmen. Cyberversicherungen übernehmen, je nach Tarif, auch die Kosten für Wiederbeschaffung oder Austausch von Zahlungskarten. Dazu kommen Reparaturkosten, falls Cyberattacken die Hardware beschädigt haben, und Mietkosten für Ersatz-PCs oder -Notebooks und IT-Sicherheitsexperten zur juristischen Erstberatung. In Fällen von Cybermobbing stellen sie den Betroffenen eine psychologische Betreuung zur Seite. Einige Versicherungen kümmern sich auch darum, dass sensible persönliche Daten von Websites und aus Suchmaschinen gelöscht werden. Häufig werden die einzelnen Angebote als Bausteine anderer Versicherungen wie Rechtsschutz oder Haftpflicht angeboten.

Moderne Policen springen zum Beispiel ein, wenn man unbeabsichtigt Schadsoftware verbreitet. Es spielt keine Rolle, ob die schädliche Software per USB-Stick, E-Mail oder auf eine andere Weise weitergegeben wurde. Schäden sollten bis zur maximalen Deckungssumme der Privathaftpflicht abgedeckt sein, die bei mindestens fünf Millionen Euro liegen sollte. Heute deckt der Großteil der Privathaftpflichtversicherungspolicen Schäden durch Internetnutzung ab.

Auch einige Hausratversicherungen beinhalten einen Cyberschutz. Ist er in den Policen eingeschlossen, erhalten Versicherte beispielsweise Hilfe bei der Datenrettung. Und sollten durch Phishing Bankdaten erbeutet und die Konten geplündert werden, also Vermögensschäden entstehen, sind diese über aktuelle Hausratpolicen häufig bereits abgesichert. Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz oft auch auf die aus gestohlenen Daten entstehenden Folgeschäden, zum Beispiel wenn damit missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden. Problem hier: Die Schadenshöhe ist oft begrenzt. Die typische Grenze beläuft sich auf maximal 1.000 Euro im Jahr. Auch Vermögensschäden sind oft nur bis zu einer bestimmten Grenze, meist etwa 10.000 Euro, versichert. Nur durch spezielle Zusatzbausteine können die Versicherungsleistungen in der Schadenshöhe und -häufigkeit erweitert werden.

Immerhin jeder zweite Deutsche besitzt bereits eine Rechtsschutzversicherung. Hier übernimmt der Versicherer beispielsweise auftretende Anwalts- oder Prozesskosten. Die Tarife funktionieren meist nach dem Baukastenprinzip: Nur was ausgewählt wurde, ist versichert. Das können auch lediglich Privat-, Berufs-, Wohnungs- und Verkehrsschutz sein. Daher kommt es bei der Auswahl darauf an, auch den Zusatzbaustein Internet-Rechtsschutz auszuwählen.