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Steuererklärung - Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzten

|   Versicherung

Viele Arbeitnehmer können in ihrer Steuererklärung etliche Versicherungsbeiträge angeben. Wir erklären Ihnen heute, welche das sind.

Es ist ein wiederkehrendes Ritual: Immer zu Beginn des Jahres (bei manchen auch erst Ende Juli) sammeln viele Bürger eilig ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammen und verbringen Stunden vor dem Computer, um ihre Steuererklärung auszufüllen. Denn normalerweise muss eine Steuererklärung bis Ende Juli beim Finanzamt vorliegen. Für Arbeitnehmer, welche keine zusätzlichen Einkünfte z.B. durch Mieteinnahmen oder Ähnliches haben, führt die Steuererklärung im Normalfall zu einer Steuerrückzahlung, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem eben auch an den Kosten für Versicherungen. Welche genau das sind und wo diese erfasst werden müssen, möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Altersvorsorgeaufwendungen (Basis-Versorgung)

Die Basisversorgung setzt sich aus Beiträgen für den Aufbau einer Altersversorgung zusammen. Darunter fallen die gesetzliche Rentenversicherung (bzw. berufliche Versorgungswerke) und die Rürup-Rente (Basisrentenversorgung). Die Aufwendungen hierfür können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Für das Jahr 2020 betrug der Höchstbetrag für Ledige 25.046 EUR und für Verheiratete 50.092 EUR. Die Beiträge wirken sich mit 90 % steuermindernd aus, also mit höchstens 22.541 EUR / 45.082 EUR.

Im Jahr 2021 steigt der Höchstbetrag für Ledige auf 25.787 EUR und für Verheiratete auf 51.574 EUR. Und der absetzbare Anteil steigt auf 92 %.

Sonderfall Riester (Zusatzversorgung):

Das Riester-Sparen wird vor allen Dingen durch die staatlichen Zulagen gefördert.
Diese werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.
Insbesondere bei kinderlosen Steuerzahlern ist alternativ zu den Zulagen eine Steuerersparnis möglich. Gehört man zum förderberechtigten Kreis der Sparer, so kann man im günstigsten Fall bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag steht jedem förderberechtigten Ehegatten zu. Als Sonderausgaben zählen die eigenen Beiträge und der Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Dieser Betrag reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Aufwendungen für die Riester-Rente müssen in der Steuererklärung in die „Anlage AV“ eingetragen werden. Das Finanzamt berechnet dann in der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, was vorteilhafter ist: Zulagen oder Sonderausgabenabzug. 

Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 

Als sonstige Vorsorgeaufwendungen zählen neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auch Beiträge zur Absicherung von Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Unfall-, Haftpflicht- (auch Kfz–Haftpflicht) und Risikolebensversicherungen.
Arbeitnehmer und Beamte können bis maximal 1.900 Euro in der Steuererklärung angeben. Bei Selbstständigen liegt die Maximalgrenze bei 2.800 Euro.
In der Regel ist dieser Maximalbetrag durch die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge schon ausgeschöpft, weshalb sich die weiteren Versicherungsbeiträge steuerlich nicht auswirken.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Aufwendungen können einige Versicherungsbeiträge ganz oder teilweise auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die nachfolgend genannten Versicherungen, welche ein berufliches Risiko mit abdecken, kommen in Betracht:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung: Sie können die Beiträge zur Unfallversicherung zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Sonderausgaben absetzen. Eine Bescheinigung des Versicherers über die Aufteilung des Beitrages auf berufliche und private Risiken ist nur dann erforderlich, wenn das berufliche Risiko mehr als 50% ausmacht (bei Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko).

Haftpflicht: Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Sollte in Ihrer Berufshaftpflicht auch Ihre Privathaftpflichtversicherung enthalten sein, so muss der Anteil für den privaten Bereich abgezogen werden. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Aufstellung vom Versicherer.

Rechtsschutzversicherung: Eine Familien-Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel neben den privaten Risiken auch berufliche ab, so vor allem den Arbeitsrechtsschutz.
Diesen Beitragsanteil können Sie als Werbungskosten geltend machen.

Unsere Ausführungen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und niedergeschrieben. Da wir keine Beratung zu steuerlichen Themen durchführen dürfen, empfehlen wir Ihnen, bei Besonderheiten, komplexen Fällen oder bei tiefergehenden Fragen immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.