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Bausparn ist tot - oder?

|   Versicherung

Wer die durchaus mäßige Begeisterung unseres Hauses für das Bausparen kennt, wird vielleicht überrascht sein, wenn wir uns jetzt einmal zu diesem Thema positiv äußern. Aber dafür hat der Gesetzgeber gesorgt: Aufgrund der Corona-Pandemie fast unbemerkt wurden die Rahmenbedingung für die Woh-nungsbauprämie grundlegend verbessert.

Das sind die Änderungen:

  • Die Grenze für die jährlich geförderte Sparleistung wurde von 512,-- € auf 700,-- € (Verheiratete jeweils das Doppelte) erhöht. Sie können also zukünftig mehr einzahlen.
  • Zusätzlich wurde die staatliche Prämie von 8,8% auf 10% verbessert. Wenn Sie die maximale Einzahlung von 700,-- € leisten, steuert der Staat also 70,-- € Prämie zum Bausparguthaben bei.
  • Und zu guter Letzt wurden auch Einkommensgrenzen der Förderberechtigten deutlich von 25.600,-- € auf 35.000,-- € (wiederum Verheiratete das Doppelte) jährlich aufgestockt. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann durch verschiedene Abzugsbeträge sogar nochmals deutlich höher sein. Dies können wir für Sie gerne berechnen.

Allerdings darf ein so geförderter Bausparvertrag nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Deshalb eignet sich ein solcher Vertrag vor allem für Modernisierungszwecke. Mit kleiner Bausparsumme, einer vergleichsweise kurzen Ansparphase und einer insgesamt noch ganz ordentlichen Guthabenverzinsung kann man ohne Grundbucheintrag auch größere Sanierungen durchführen.

Fragen Sie uns nach den richtigen Tarifen, denn auch da gibt es immense Unterschiede zwischen den einzelnen Bausparkassen.

Und ein kleines Schmankerl zum Schluss:

Bausparer, die ihren Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, sind noch von der wohnwirtschaftlichen Verwendung befreit und können einmalig nach 7 Jahren frei über das Guthaben verfügen!