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Die letzte Stufe…

|   Versicherung

…des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes aus 2017 (!) galt es zum 01.01.2022 zu erklimmen, und zwar die Implementierung des verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschusses zu einer Gehaltsumwandlung.

Dumm nur, dass sich viele Arbeitgeber diese Pflicht gar nicht bewusst waren, denn eine spezielle Aufklärung gab es dafür nicht.

Falls Sie also selbst einen Teil Ihres Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln, sollten Sie prüfen, ob Ihnen dieser Zuschuss auch gutgeschrieben wird. Bereits ohne gesetzliche Pflicht haben manche Arbeitgeber in der Vergangenheit freiwillig einen solchen Zuschuss bezahlt, aber bei weitem nicht alle. Seit dem Jahreswechsel haben Sie aber einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dies gilt ausdrücklich auch für etwaige Umwandlungen von vermögenswirksamen Leistungen.

Prüfen Sie also Ihre Gehaltsabrechnung, ob darauf der Zuschuss ausgewiesen ist – er steht Ihnen zu.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie den Zuschuss erhalten, können Sie gerne auf uns zukommen. Wir kontrollieren dann gemeinsam mit Ihnen die Sachlage.