Headerbild

News Details

Gefährliche Lücke im Unfallschutz

|   Versicherung

Aufgrund des Coronavirus arbeiten Millionen Beschäftigte im Home-Office. Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei der Arbeit zu Hause. Es macht allerdings einen Unterschied, was als Arbeitsunfall in der eigenen Wohnung gilt gegenüber einem Unfall im Unternehmen.

 

Damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wirksam wird, muss sich der Unfall im Home-Office aufgrund einer Tätigkeit für den Arbeitgeber ereignen. Während im Unternehmen die Wege zur Kaffeemaschine oder zur Toilette mitversichert gelten, ist dies bei der Arbeit im Home-Office nicht der Fall, da diese Tätigkeiten auch einen Privatbezug beinhalten. Wer allerdings einen Aktenordner aus dem Regal herausnimmt und dabei eine Verletzung erleidet, genießt den gesetzlichen Schutz.

Einen Arbeitsunfall im Home-Office nachzuweisen ist deutlich schwieriger als im Unternehmen. In der Regel ist keine weitere Person anwesend, die bestätigt, dass das Unfallereignis während einer Tätigkeit für den Arbeitgeber eintrat. Dementsprechend raten die Verbraucherzentralen den Betroffenen, bei einem Arbeitsunfall im Home-Office unverzüglich einen Arzt oder Nachbarn herbeizurufen und diesen zu schildern, wie es zu dem Unfall kam. Dies erleichtert die Vorlage des Nachweises des Arbeitsunfalls beim gesetzlichen Unfallversicherer. Ebenso sollte der Unfall direkt dem Arbeitgeber gemeldet werden.

Einen umfassenderen Schutz bietet die private Unfallversicherung im Home-Office. Die 24-Stunden-Deckung bietet nicht nur Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen eines Unfalls im Unternehmen oder Home-Office, sondern auch im privaten Bereich. Denn rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich im privaten Umfeld, die über die gesetzliche Unfallversicherung nicht als versichert gelten. Wie etwa Unfälle im Haushalt, beim Radfahren, Wandern oder beim Sport. Des Weiteren zahlt die gesetzliche Unfallrente bei einem versicherten Arbeits- und Wegeunfall erst ab einer dauerhaften Erwerbsminderung von 20 Prozent. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent Leistung in Form einer Kapitalzahlung. Zudem ist es sinnvoll, in der privaten Unfallversicherung eine Progression zu vereinbaren, durch die – je nach Schwere des Unfalls – höhere Leistung erbracht werden.