Zuletzt sorgte das Unwettertief Bernd im Westen Deutschlands für bis zu 250 Liter pro Quadratmeter Regen innerhalb von zwei Tagen - „normal“ sind im gesamten Juli in Deutschland eigentlich rund 85 Liter pro Quadratmeter.
Und nur wenige Wochen zuvor waren wir in unserer Region selbst von einem Sturm mit Starkregen betroffen, wenn auch nicht in einem derart erschreckenden Ausmaß. Wer aber selbst einen vollgelaufenen Keller oder ein beschädigtes Dach zu beklagen hatte, der wird sofort bestätigen, dass auch wir jederzeit von einer derartigen Katastrophe betroffen sein können.
Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber. Dr. Andreas Becker, Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, kam bereits 2019 im Rahmen seiner Untersuchungen zu dem Fazit, dass ausnahmslos jeder Ort in Deutschland ein vergleichbares Risiko hat, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein. Und die Experten sind sich einig, dass die Wetterextreme in den nächsten Jahren als Folge des Klimawandels noch zunehmen werden und dass wir uns auf häufigere Unwetter mit teils extremen Folgen einstellen müssen.
Unweigerlich taucht dann natürlich die Frage auf, ob denn der bestehende Versicherungsschutz dafür ausreicht, und tatsächlich haben uns etliche Kunden darauf angesprochen. Deshalb wollen wir mit diesem Sonder-Newsletter darüber informieren.
WAS KANN PASSIEREN?
Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber so viel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche treten. Sonst harmlose Bäche und Flüsse werden der Wassermassen nicht mehr Herr, schwellen an und treten über die Ufer. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.
WAS IST STARKREGEN?
Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:
Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter:
• mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Starkregen-Stufe 2 / Unwetter:
• mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
SCHÄDEN AN HAUS UND HAUSRAT/INHALT – EVENTUELL AUCH NOCH AN FAHRZEUGEN
Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, entsteht Ihnen einen Schaden – und meist kein kleiner. Holz und Parkett/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann sind da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz.
Ereignisse wie dieses zeigen auf sehr drastische Art und Weise immer wieder auf, wie notwendig ein Schutz gegen Elementargefahren inzwischen doch geworden ist. Egal, ob Wohn- oder Geschäftshaus, Hausrat oder Geschäftseinrichtung: Überschwemmungen verursachen keine kleinen Schäden.
Alleine die Aufräum- und Trocknungskosten, die solche Schadensfälle für gewöhnlich nach sich ziehen, sind gewaltig und oftmals höher als der eigentliche Sachschaden.
In der Autoversicherung dagegengenügt in der Regel die Teilkasko-Versicherung, um entsprechende Schäden abzudecken. Aber auch hier gehen manche Anbieter über den dort definierten Versicherungsschutz hinaus.
DIE LÖSUNG GEGEN DEN FINANZIELLEN SCHADEN
Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung bzw. ebensolchen Rückstau absichern. Und dies gilt sowohl für die Wohngebäude- und Hausratsversicherung als auch bei der Gewerbegebäude- und Inhaltsversicherung für Unternehmen.
Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen und im Schadensfall Firmen beauftragen, die alles wieder richten. Dabei ist Hochwasser nicht die einzige Gefahr, gegen die eine Elementarschadendeckung schützt. Auch typischerweise zusätzlich entstehende Schäden, die durch Rückstau oder Erdrutsch entstehen, werden durch diesen Deckungsbaustein übernommen. So wird für nahezu jede Gebäudelage der Schutz geboten, der benötigt wird – und dies für verhältnismäßig wenig Geld.
Allerdings deckt die Elementarschaden-Versicherung auch nicht alle möglichen Schäden durch ein Unwetter ab. Dringt nämlich z.B. Wasser durch einen Lichtschacht in den Keller ein, ohne dass vorher das gesamte Grundstück überschwemmt wurde, reicht auch dieser Schutz nicht aus. Dann hilft nur ein weiterer möglicher Versicherungsbaustein, die Versicherung gegen unbenannte Gefahren. Dieser Baustein vervollständigt die Deckung beinahe zu einem Allgefahrenschutz.
Während die Versicherung gegen Elementargefahren traditionell in Baden-Württemberg zumindest bei Gebäudeversicherung häufig eingeschlossen ist, findet man ihn bei Hausratversicherungen deutlich seltener. Der Zusatzbaustein gegen unbenannte Gefahren ist eher die Ausnahme und wird auch nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Wenn Sie jetzt unsicher sind, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist für derartige Unwetterkatastrophen, dann sprechen Sie uns an – auch wenn nicht alle relevanten Verträge bisher durch uns verwaltet werden. Sehr gerne überprüfen wir Ihren Schutz auf diese sinnvollen Deckungsbausteine hin und zeigen Ihnen ggf. auf, wie Sie günstig Ihr individuelles Risiko absichern können. Eventuell sollten in diesem Zusammenhang dann gleich auch die Verträge insgesamt überprüft werden. Wir können Sie bei einer korrekten Bestimmung des Versicherungswertes wirkungsvoll unterstützen.
Kommen Sie einfach auf uns zu – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.