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Teil I: Versicherungen auf Reisen und Besonderheiten durch Corona

|   Versicherung

Die Corona-Neuinfektionen in Deutschland gehen langsam zurück, während gleichzeitig die Anzahl der Impfungen pro Tag an Tempo zunimmt. Aufgrund dieser Fortschritte sind bereits erste Lockerungen, z.B. was Urlaubsreisen angeht, in Kraft getreten bzw. treten nach und nach in Kraft, so dass dem nächsten Urlaub hoffentlich nichts mehr im Wege steht.

Viele planen bereits enthusiastisch den Pfingst- oder Sommerurlaub. Während der Eine oder die Andere den „All-inclusive“-Urlaub im Luxushotel bevorzugt, ist für viele weiterhin der Campingurlaub das höchste der Gefühle: Die Nähe zur Natur, das gemeinsame Miteinander - was gibt es Schöneres? Für viele ist Camping nicht nur Urlaub, sondern eine Lebenseinstellung.

Da stellt sich natürlich die Frage: Was ist versicherungstechnisch zu beachten? Welche Versicherungen müssen mit ins Reisegepäck? Gibt es Besonderheiten wegen Corona, welche zu beachten sind?

 

 

Im ersten Teil von „Versicherungen auf Reisen möchten wir Ihnen Informationen zu den wichtigen Versicherungen für jegliche Urlaubsreisen geben und auch auf die Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie eingehen und im zweiten Teil gehen wir dann näher auf Campingurlaube und die Besonderheiten beim Versicherungsschutz ein.

Auslandsreisekrankenversicherung – daran führt kein Weg vorbei
Für jede Reisende und jeden Reisenden sollte bei jeglicher Art von Reise ins Ausland, egal ob Pauschalreise, Städtereise, Campingreise oder beim Urlaub in einer Ferienwohnung, zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung bestehen. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird oder einen Unfall hat und medizinisch versorgt werden muss.
Für Personen, die zumindest einmal im Jahr in den Urlaub gehen, ist eine sogenannte Jahrespolice zu empfehlen. Diese kostet nur wenige Euro, schützt Sie bei jeder Reise und verlängert sich automatisch Jahr für Jahr (bitte immer die maximale Reisedauer und gegebenenfalls weitere Beschränkungen beachten). So muss man nicht jede Reise separat versichern.

Unsere derzeitige Empfehlung ist der Tarif „Travel+“ der Barmenia. Dieser ist für die ganze Familie ab 25,20 EUR im Jahr zu haben und sichert jede Reise (egal ob beruflich oder privat) bis maximal 8 Wochen Reisedauer ab. Besonders hervorzuheben ist bei diesem Anbieter, dass im Familientarif die Kinder unabhängig vom Alter mitversichert bleiben, solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben.
Wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigen, so können Sie diese einfach und unkompliziert über den nachfolgenden Link abschließen. Das Gute daran: Der Vertrag wird automatisch unserem Hause zugeordnet und wir sind dann auch zu diesem Vertrag Ihr Ansprechpartner.
Abschlusslink:
https://ssl.barmenia.de/oa-reise/#/Beitrag?adm=00160837&app=makler

Was gibt es in Bezug auf Corona zu beachten?
Allgemein gilt: Die Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz im Falle einer neu auftretenden Erkrankung im Ausland. In vielen Fällen sind Sie somit auch im Fall einer Corona-Infektion (Krankheit) versichert.
Einige Versicherer schließen allerdings Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder sie leisten nicht, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung durch Auswärtige Amt ausgesprochen wurde. Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Reiseversicherung. Steht für Sie eine Reise an, so empfehlen wir, sich vorab mit der Gesellschaft oder mit uns in Verbindung zu setzen.

Der Tarif der Barmenia leistet für die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten, wenn Sie sich im Ausland an Corona infizieren sollten. Einen Ausschluss aufgrund einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt gibt es nicht.

Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung:
Neben der Auslandsreisekrankenversicherung kann auch immer eine Reiserücktritt- oder eine Reiseabbruchversicherung interessant sein, insbesondere dann, wenn es sich um eine sehr kostspielige Reise handelt. Beide Bereiche sind häufig in einem Vertrag zusammengefasst.

Bei der Reiserücktrittversicherung erstattet der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist. Sprich, wenn man die Reise überhaupt nicht antreten kann.  

Bei der Reiseabbruchversicherung ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund versichert. Wenn also während der Reise etwas passiert, was dazu führt, dass die Fortsetzung für die versicherte Person nicht mehr zumutbar ist. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuerschaden am Haus)
  • Bei der Reiserücktrittversicherung zusätzlich meist noch der Verlust des Arbeitsplatzes (z.B. die unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Meist schließt man einen solchen Vertrag für eine bestimmte Reise ab. Es wird dann entsprechend des Reisepreises ein Versicherungsbeitrag fällig und der Versicherungsschutz erstreckt sich dann für die Dauer dieser einen Reise.
Alternativ dazu kann man auch eine Jahrespolice abschließen, welche bis zu einem bestimmten Betrag pro Reise (Versicherungssumme) für jede Reise Versicherungsschutz bietet. 

Was gibt es in Bezug auf Corona zu beachten?
In der Reiserücktritt- und der Reiseabbruchversicherung gibt es in Bezug auf Corona am meisten zu beachten, da es viele verschiedene Herangehensweisen von Seiten der Versicherungsunternehmen gibt.

 

Allgemein gilt auch hier wieder: Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. In vielen Fällen sind Sie somit auch versichert, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können oder abbrechen müssen (Reiseabbruchversicherung).

Der Rücktritt bzw. Abbruch aufgrund einer tatsächlichen Erkrankung einer versicherten Person mit Corona sollte also bei jedem (guten) Versicherer miteingeschlossen sein.

Aber je nach Tarif gibt es dann noch zusätzliche Szenarien, welche als Leistungsauslöser anerkannt werden.
So wird bei einigen Versicherern zusätzlich auch dann geleistet, wenn man sich in behördlich angeordneter, persönlicher Quarantäne befindet, oder es besteht Versicherungsschutz, obwohl für das Reiseland eine coronabedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde (Länder mit Reisewarnung sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei generell ausgesprochenen Quarantänemaßnahmen, z.B. für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet oder bei einer Einreiseverweigerung bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen.

Wie Sie sehen, ist das Ganze momentan sehr komplex und die Regelungen können sich auch tagesaktuell ändern.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, wenn Sie eine Reise planen und an einer solchen Absicherung interessiert sind: Melden Sie sich unverzüglich, spätestens nach der Buchung bei uns.

Wichtig für Personen, die eine Jahresreiserücktrittversicherung haben:
Kommen Sie bitte beim Planen einer Reise sicherheitshalber auch auf uns zu, da man bei vielen Versicherern grundsätzlich keinen erweiterten Versicherungsschutz hat, diesen aber gegen einen gewissen Mehrbeitrag miteinschließen kann.

Reisegepäckversicherung:
Als weitere Reiseversicherung möchten wir noch die Reisegepäckversicherung kurz erläutern. Diese Versicherung leistet, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten.
Auch ein solcher Vertrag kann sowohl als Einzelversicherung (für eine entsprechende Reise) oder aber als Jahresversicherung abgeschlossen werden.

Bei dieser Versicherung gibt es keine Besonderheiten aufgrund der aktuellen Situation.

Sofern eine der Absicherungen von Ihnen gewünscht wird, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich nach der Buchung (gegebenenfalls sogar schon während der Planung der Reise) um den Versicherungsschutz zu kümmern, da viele Versicherer z.B. den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung nur bis zu einer bestimmten Anzahl an Tagen nach dem Buchungstermin anbieten.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Angebot zu einer der beschriebenen Reiseversicherungen wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu.