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Versicherungskennzeichen 2021: Aus Schwarz wird Blau

|   Versicherung

Ab dem 01. März verlieren die alten Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Wenn Sie ein Kleinkraftrad wie z.B. ein Moped oder Roller besitzen, so müssen Sie die Kennzeichen nun wechseln. Die neuen Versicherungskennzeichen erhalten Sie bei uns im Büro. Für welche Fahrzeuge der Wechsel des Kennzeichens notwendig ist und was sonst noch zu beachten gilt, erläutern wir in diesem Artikel.

 

An die täglichen und 3-monatlichen Wechsel, die in der oben gezeigten Grafik erwähnt werden,
brauchen wir Sie hoffentlich nicht extra zu erinnern.
Aber der Wechsel des Versicherungskennzeichens (dieses Jahr von Schwarz auf Blau) zum 01.03. ist vielleicht doch eher erwähnenswert, da man diesen vor lauter Vorfreude auf die neue Roller-/Moped-Saison ansonsten doch vergessen könnte.

Der Wechsel des Kennzeichens ist für folgende Fahrzeuge notwendig:

  • Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Elektrofahrräder ("E-Bikes") mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Bei den Elektro-Kleinstfahrzeugen (E-Scooter und Segways) bekommen Sie kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette.

Das Versicherungskennzeichen aus Blech bzw. die selbstklebende Versicherungsplakette
ist vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres gültig.

Wer mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Selbiges gilt, wenn man sein Fahrzeug in irgendeiner Form frisiert/getuned hat.
Wobei hier im Schadenfall der Kfz-Haftpflichtversicherer zumindest den Schaden zunächst übernimmt. Allerdings wird er den Besitzer des Fahrzeugs mit bis zu 5.000 EUR in Regress nehmen.

In beiden Fällen kämen zu den Schadenzahlungen noch mögliche Punkte in Flensburg sowie Geldstrafen für das entsprechende Vergehen hinzu.

Wie muss das Mofa/Moped/Roller versichert werden?

Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie übernimmt Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug anderen zugefügt werden.

Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung mitabgeschlossen werden. Diese leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Gerade letzteres kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern 7,7 geklaut. Zum Vergleich: Bei Autos sind es lediglich 0,4.

Sowohl die selbstklebenden Versicherungsplaketten z.B. für Ihren E-Scooter als auch die Versicherungskennzeichen fürs Moped oder den Roller erhalten Sie bei uns im Hause.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie vorher mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Wir bereiten dann alles soweit möglich für Sie vor, um Ihren Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten so kurz wie möglich zu halten. Unser Besprechungszimmer ist mit Trennscheiben ausgestattet und wird nach jedem Termin und jeder Besprechung desinfiziert.  Das Tragen einer Maske in unseren Räumlichkeiten ist Pflicht.

(Grafik: DIE VERSICHERER Das Verbraucherportal des GDV Facebook: @DieVERSiCHERER.de / Instagram: @die_versicherer).